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   BVerwG, 20.10.1966 - III C 18.64   

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https://dejure.org/1966,4133
BVerwG, 20.10.1966 - III C 18.64 (https://dejure.org/1966,4133)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1966 - III C 18.64 (https://dejure.org/1966,4133)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1966 - III C 18.64 (https://dejure.org/1966,4133)
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  • BVerwG, 15.12.1960 - III C 238.59

    Abtretung von Ansprüchen nach der Kriegssachschädenverordnung und deren

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 18.64
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können Rechte auf Ausgleichsleistungen, die erst später entstehen, jedenfalls dann wirksam abgetreten werden, wenn im Zeitpunkt der Abtretung die Entstehung auf dem Boden des damals geltenden Rechtes möglich erschien, so daß das Recht in diesem Sinne genügend bestimmt, zumindest aber bestimmbar war (BVerwGE 11, 296).

    Sind somit die Ansprüche des Klägers auf Hauptentschädigung rechtswirksam an die Beigeladene abgetreten, so ist damit zwar nicht die Geschädigteneigenschaft des Klägers auf die Beigeladene übergegangen, wohl aber hat die Beigeladene infolge der Abtretung das Recht erlangt, die Feststellung des Schadens zu beantragen (BVerwGE 11, 296).

  • BVerwG, 22.02.1966 - III C 209.64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 18.64
    Zwar hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. Februar 1966 - BVerwG III C 209.64 - ausgeführt, daß ein unmittelbar Geschädigter, der seinen Ausgleichsanspruch abgetreten hat, jedenfalls im Einvernehmen mit dem Abtretungsempfänger die Feststellung des Schadens und die Zuerkennung der Hauptentschädigung im eigenen Namen beantragen kann.
  • BVerwG, 18.04.1962 - IV C 114.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 18.64
    Durch diese Regelung wird jedoch auch die sich auf den Anfangsvergleichswert auswirkende Ablösung der Hauszinssteuer erfaßt (Urteil vom 18. April 1962 - BVerwG IV C 114.61 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 359 LAG Nr. 19 = ZLA 1962, 217 = RLA 1963, 75]; BFH, Urteil vom 31. Juli 1964 [BStBl. 1964 III S. 663]).
  • BFH, 31.07.1964 - III 298/63 U

    Erfordernis der Feststellung einer einheitlichen und gesonderten Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1966 - III C 18.64
    Durch diese Regelung wird jedoch auch die sich auf den Anfangsvergleichswert auswirkende Ablösung der Hauszinssteuer erfaßt (Urteil vom 18. April 1962 - BVerwG IV C 114.61 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 359 LAG Nr. 19 = ZLA 1962, 217 = RLA 1963, 75]; BFH, Urteil vom 31. Juli 1964 [BStBl. 1964 III S. 663]).
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